Telefonisch...
... stellen wir Ihnen gerne e-Rezepte aus, wenn Ihnen das Medikament bereits einmal verschrieben wurde (Folgeverordnung). Bitte beachten Sie, dass wir Ihre e-card regelmäßig jeweils zum Ende des Quartals (ÖGK) bzw. des Monats (BVAEB, SVS) stecken müssen um für Sie tätig sein zu können.