Alle Kassen
Mo - Fr 8:30 - 12:00 • Di + Do 16:30 - 19:00

Wir sind für Sie da.

	Mo - Fr		 8:30 - 12:00
	Di + Do		16:30 - 19:00

Vorsorgeuntersuchung

Eine Vorsorgeuntersuchung (Gesundenuntersuchung, Gesundheits-Check) können Sie ab dem 18. Lebensjahr einmal jährlich machen. Bitte vereinbaren Sie dafür mit uns einen Termin, da es sich um eine ausführlichere Untersuchung handelt. Diese findet außerhalb der regulären Ordinationszeiten (in der Regel um 8 Uhr morgens) statt.

Je nach Ihrer Versicherung erhalten Sie weitere Informationen zur Vorsorgeuntersuchung:

oegk h30 bvaeb h30 svs h30 kuf h30

Sie können gerne vorab den Fragebogen zur Anamnese (Krankengeschichte) durchlesen. Überlegen Sie, welche Fragen auf Sie zutreffen.

Einige Versicherungen ermöglichen die Vorsorgeuntersuchung auch für Kinder bzw. Jugendliche.

Inhalte des allgemeinen Gesundheits-Checks sind

  • Ärztliches Gespräch
  • Ärztliche Untersuchung mit Harntest
  • Labor-Untersuchung des Blutes

 Altersspezifisch bzw. je nach Vorerkrankungen zusätzlich

  • EKG
  • Erkennung von Zahnfleisch-Erkrankungen
  • Bei Personen ab 65 Jahren die Früherkennung von Hör- und Sehschäden
  • Darmkrebs-Vorsorge
  • Zusätzlich zur Untersuchung des Stuhls auf Blut (Hämoccult-Test) die Zuweisung zur Darmspiegelung
  • Für Frauen
    Gebärmutterhalsabstrich (PAP-Abstrich)
    Brustkrebs – Früherkennungsprogramm
  • Für Männer ab 50
    Prostatakarzinom  Früherkennung

Es folgt einige Tage später ein Termin zur Nachbesprechung.

Häufige Fragen

Befundübermittlung

Für Kolleginnen und Kollegen, die uns Befunde übermitteln möchten, sind wir über "DAME" bzw. "medical net" unter ME297078 erreichbar.

Nüchtern heißt?

Wenn Sie "nüchtern" für eine Blutuntersuchung sein müssen, dürfen Sie davor mindestens 8 Stunden nichts essen und - ausser stilles Wasser - nichts trinken.
Mit Alkohol hat "nüchtern" also in diesem Fall nichts zu tun.

Telefonisch...

... stellen wir Ihnen gerne e-Rezepte aus, wenn Ihnen das Medikament bereits einmal verschrieben wurde (Folgeverordnung). Bitte beachten Sie, dass wir Ihre e-card regelmäßig jeweils zum Ende des Quartals (ÖGK) bzw. des Monats (BVAEB, SVS) stecken müssen um für Sie tätig sein zu können.

Mail etc...

Wir versenden Befunde, Rezepte oder andere schützenswerte Information aus Gründen des Datenschutzes weder über e-Mail, Messenger noch über "social media".

e-card Rückseite

Auf der Rückseite der e-card befindet sich die Europäische Kranken-Versicherungskarte (EKVK). Sie gilt in den meisten Ländern Europas. Die Daten auf der Rückseite sind auch im Chip gespeichert. Wenn sich in den Feldern lediglich ***Sternchen*** befinden, gilt die Karte nur in Österreich.

Impfplan

Der Link zum Österreichischen Impfplan stellt Ihnen alle aktuellen Informationen des Sozialministeriums zum Thema Impfen zur Verfügung.

oegk h30   bvaeb h30   svs   135KUF